Allgemein

Jugendämter führten 2013 rund 116.000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder durch

Verfahren gem. § 8a Abs. 1 VIII SGB 

Wiesbaden:

Eine Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdunglage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind / Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht.

In 17.000 Fällen (von allen Verfahren) bewerteten die Jugendämter eine „eindeutige akute Kindeswohlgefährdung“;

In 21.000 Verfahren konnte eine Gefährdung des Kindeswohles nicht ausgeschlossen werden. Hier spricht man von „latenter Kindeswohlgefährdung“.

Gegenüber dem Vorjahr haben sich beide Werte nahezu nicht verändert.

In 77.000 Fällen kamen Fachleute zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

In 65 %  der Fälle, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, gab es Anzeichen von Vernachlässigungen und in 26 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlungen festgestellt.

Ähnlich häufig, nämlich in 23 % der Fälle wiesen Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlungen auf und Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 5 % der Verfahren festgestellt.

Insgesamt waren zu 51 %  Jungen und zu 49 % Mädchen betroffen.

Jedes 4. Kind, für das ein Verfahren zur Einschätzung von Gefährdung des Kindeswohles durchgeführt wurde, hatte das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet!!

In 19 %  der Fälle wurden die Jugendämter durch die Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam.

In 14 % gingen Jugendämter Hinweisen durch Bekannte oder Nachbarn nach.

In 12 % machten Schulen oder Kindertageseinrichtungen aufmerksam und

Etwa 11 % der Hinweise gingen bei den Jugendämtern als anonyme Hinweise ein.

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